Bei Scheidung, Schenkung oder Erbschaft stehe ich Ihnen mit einer fundierten Immobilienbewertung und einem transparenten Immobiliengutachten zur Seite – rechtssicher und konform mit allen gesetzlichen Vorgaben.
So sichern Sie sich die Anerkennung durch das Finanzamt und eine faire steuerliche Behandlung sowie im Streitfall einer gerichtstauglichen Bewertung Ihrer Immobilien.
Zuverlässige Immobilienbewertung und Immobiliengutachten für das Finanzamt –
fundiert, präzise, rechtssicher!

– Ihr Wolfram Wiedenbeck –
Ihr zuverlässiger Partner für Immobilienbewertungen:
zertifiziert, transparent, unabhängig
WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG ist Ihr kompetenter Partner für die Begutachtung, Prüfung und Bewertung von Immobilien in den Regionen Köln, Rheinland, Norddeutschland und Heidelberg und ist Ihr Experte bei Erbschaft, Schenkung und Scheidung.
Ganz gleich, ob Sie ein Verkehrswertgutachten, ein Bodengutachten für Grundstücke oder ein Schiedsgutachten benötigen – bei uns sind Sie in den besten Händen. Unsere Gutachten sind durch das Finanzamt anerkannt und vor Gericht zugelassen, denn WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG ist durch eine akkreditierte Stelle offiziell zertifiziert. Kurz gesagt: Unsere Bewertungen haben Bestand! Neben Wohn- und Gewerbeimmobilien haben wir uns besonders auf die Bewertung von Spezialimmobilien spezialisiert. Dazu zählen u.a. Hotels, Gastronomieobjekte und Industrieanlagen.
Verlassen Sie sich auf die Fachkompetenz und langjährige Erfahrung von WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG – für präzise Bewertungen, die überzeugen. Vertrauen Sie uns Ihre Immobilienbewertung an und profitieren Sie von unserem Engagement und unserer Expertise.
Wir erstellen für Sie:
Verkehrswertgutachten von Immobilien
Ein Verkehrswertgutachten ist entscheidend für eine genaue Immobilienbewertung und bei Erbschaften, Schenkungen oder Vermögensübergängen gesetzlich vorgeschrieben.
Bodengutachten von Grundstücken
Mein Büro erstellt Bodengutachten für Grundstücke, um eine umfassende Objektbewertung zu gewährleisten. Mögliche Altlasten oder Verunreinigungen im Boden oder Grundwasser können den Wert eines Grundstücks beeinflussen.
Schiedsgutachten bei Streitigkeiten
Ein Immobilien Schiedsgutachten hilft dabei, Kosten und Zeit bei Streitigkeiten über Immobilien zu reduzieren.
Für fundierte und verlässliche Immobilienbewertung im Raum Hamburg und dem Hamburger Umland ist Immobilienbewertung Wiedenbeck Ihr richtiger Ansprechpartner. Ob Verkehrswertgutachten, Bodengutachten für Grundstücke oder Schiedsgutachten – unsere zertifizierten Gutachten sind vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt.
Neben Wohn- und Gewerbeimmobilien haben wir uns auf die Immobilienbewertung von Spezialimmobilien wie Hotels, Gastronomiebetrieben und Industrieanlagen spezialisiert. Dank unserer umfassenden Marktkenntnis bieten wir maßgeschneiderte Lösungen – sowohl für die pulsierende Metropole Hamburg, die mit ihrer Mischung aus historischer Architektur, moderner Wirtschaftskraft und maritimer Atmosphäre einzigartig ist, als auch für das Hamburger Umland, das mit seiner Mischung aus ländlicher Idylle, wachsender Infrastruktur und begehrten Wohnlagen besticht.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz – für eine Immobilienbewertung, die rechtssichere und belastbare Ergebnisse liefert. Ihr Partner für Immobilienbewertung in Hamburg und im Hamburger Umland!
Anlässe und Gutachtengründe
Wer eine Immobilie erbt, bekommt unweigerlich Post vom Finanzamt. Denn sowohl Erbschaften als auch Schenkungen unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht und das Finanzamt schätzt den Wert der Immobilie immer zu seinen eigenen Gunsten.
Hier kommt § 198 Bewertungsgesetz ins Spiel: „Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“
Auch eine Erbengemeinschaft benötigt ein Verkehrswertgutachten für eine gerechte Vermögensaufteilung – unabhängig davon, ob Einigkeit besteht oder nicht.
Bei einer Immobilienschenkung ist die Situation ähnlich, jedoch kann der Schenkungsvertrag so gestaltet werden, dass sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte jeweils den maximalen Vorteil für sich herausholen kann.

Bei einer Scheidung mit gemeinsamer Immobilie kann ein Schiedsgutachten als verlässliche Grundlage für die Ermittlung des Immobilienwerts dienen, um die Aufteilung des Vermögens zu regeln. Die Kosten für ein solches Gutachten sind im Vergleich zu den potenziellen finanziellen Auswirkungen gering. Eine Schiedsgutachtenabrede sowie die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters sind jedoch erforderlich, um die rechtliche Verbindlichkeit sicherzustellen. Auch vor Gericht kann ein Schiedsgutachten als maßgebliche Entscheidungsgrundlage dienen und dabei hohe Anwalts- und Gerichtskosten einsparen.
Im Rahmen einer Betreuung kann der Verkauf der Immobilie erforderlich sein, um das Vermögen des Betroffenen zu schützen und in dessen bestem Interesse zu handeln. Der Betreuer muss dazu einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen und diesen begründen. Zur Ermittlung des marktgerechten Immobilienwerts wird ein Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt und dem Gericht vorgelegt. Wichtig ist, dass der Verkaufspreis angemessen und marktgerecht angesetzt wird.
Bei dem Verkauf eines Hauses auf Rentenbasis erhalten Sie den Kaufpreis in Raten und können weiterhin mietfrei in Ihrer Immobilie wohnen. Zusätzlich kann ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart werden. Vor der Entscheidung wird ein Verkehrswertgutachten erstellt, um den Marktwert der Immobilie zu bestimmen und die Höhe der lebenslangen Rente zu berechnen. Der Verkauf erfolgt über einen Makler zum besten Preis. So können Sie Ihre Träume verwirklichen und eine verbesserte Rente erhalten.
Ein Insolvenzverwalter hat oft die Aufgabe, Immobilien aus der Konkursmasse zu verkaufen. Häufig erfolgt dies über den freihändigen Verkauf. Wer jedoch auf eine sichere Abwicklung setzen möchte, sollte eine Immobilienbewertung im Insolvenzverfahren durchführen lassen.
Gebäude, die Einkünfte generieren, unterliegen festen Abschreibungssätzen von 2–4 %, die unabhängig von ihrem Alter und ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer sind. In Ausnahmefällen kann die Abschreibung jedoch an die tatsächliche Nutzungsdauer angepasst werden. Dafür ist ein Gutachten eines Sachverständigen für Immobilienbewertung und eines Bausachverständigen für Schäden an Gebäuden ist erforderlich. Die Rest- und Gesamtnutzungsdauer der ImmoWertV sind für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nicht geeignet.
Für die Abschreibung von Gebäuden gemäß §7 des Einkommensteuergesetzes muss beim Erwerb eines Grundstücks der Kaufpreis in Boden- und Gebäudewert aufgeteilt werden. Aufteilungsmethoden des Finanzamtes sind nicht immer präzise genug und können angefochten werden. In solchen Fällen kann ein Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen helfen, eine nachvollziehbare und korrekte Aufteilung sicherzustellen.
Sehen Sie hier einen Auszug unserer Referenzen
WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG kann auf eine langjährige und erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurückblicken und hat im Laufe der Zeit Gutachten für zahlreiche Kunden zu den unterschiedlichsten Objekten erstellt. Zu den zufriedenen Auftraggebern zählen Erbengemeinschaften sowie private und gewerbliche Eigentümer, die auf die Fachkompetenz und Zuverlässigkeit des Unternehmens vertrauen.
- Mehrfamilienhäuser: Von kleinen Wohnanlagen bis hin zu großen Apartmentkomplexen.
- Gewerbeobjekte: Eine breite Palette von Bürogebäuden, Lagerhallen bis hin zu spezialisierten Industrieanlagen.
- Hotels und Gaststätten: Vom kleinen Gasthof, über verschiedene Gastronomiebetriebe, bis zu luxuriösen Hotelanlagen.
- Besondere Objekte: Dazu zählt neben einem Wasserschloss, als historisches Anwesen mit einzigartigem Charme und speziellen Anforderungen, auch die Begutachtung und Wertermittlung eines Aluminiumwerkes, sowie die Bewertung eines Immobilienobjektes mit einer darin ansässigen Bank mit spezifischen Sicherheits- und Nutzungsanforderungen.
Sehen Sie hier einige unserer Referenzen.
Kunden
Erfahrung
in Deutschland
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Wichtige Fakten zur Immobilienbewertung für das Finanzamt
Die Bewertung von Immobilien folgt klaren gesetzlichen Vorgaben und ist in § 194 BauGB geregelt. Dabei ist es entscheidend, dass eine Immobilienbewertung nicht nur für Fachleute nachvollziehbar, sondern auch für Laien verständlich ist, um ein belastbares Ergebnis zu gewährleisten.
Ein Immobiliengutachten liefert detaillierte Informationen über den Wert und Zustand einer Immobilie. Besonders für Erbschafts- und Schenkungssteuer, gerichtliche Auseinandersetzungen oder Erbaufteilungen fordern Finanzämter, Behörden und Gerichte eine präzise und fundierte Wertermittlung.
Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, werden von akkreditierter Stelle zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 herangezogen. Diese erfüllen die strengen gesetzlichen Anforderungen und sind nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) gegenüber dem Finanzamt anerkannt sowie gemäß § 79 Finanzgerichtsordnung (FGO) als Beweismittel vor Finanzgerichten zugelassen. Damit gewährleistet ein professionelles Immobiliengutachten eine rechtssichere und belastbare Wertermittlung.
Aufrund meiner Zertifizierung trage ich den Titel:
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Immobilien (EIPOSCERT), gem. DIN EN ISO/IEC 17024.