Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung – Steuerliche Aspekte und Möglichkeiten
Jährlich werden in Deutschland zahlreiche Immobilien im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen an die nächste Generation übertragen. Dabei erhebt der Staat eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, deren Höhe auf Grundlage einer Wertermittlung durch das Finanzamt festgelegt wird. Sollte der angesetzte Wert Ihrer Immobilie in dem Steuerbescheid zu hoch erscheinen, gibt es Möglichkeiten, diesen anzufechten.
Das Bewertungsgesetz bietet hier eine rechtliche Grundlage: Sie können mit einem unabhängigen Verkehrswertgutachten nachweisen, dass der tatsächliche Marktwert Ihrer Immobilie unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert liegt. Da das Finanzamt in der Regel mit standardisierten Bewertungsverfahren arbeitet, kann es zu Überbewertungen kommen, insbesondere wenn Marktfaktoren nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Durch ein professionelles Verkehrswertgutachten haben Sie die Möglichkeit, eine Anpassung des Steuerbescheids zu erwirken und Ihre Steuerlast zu reduzieren. Wichtig dabei ist, dass das Gutachten den gesetzlichen Bewertungsrichtlinien entspricht und durch einen zertifizierten Sachverständigen erstellt wird.